Unternehmensnachfolge und Unternehmertestament

„Ich würde alles noch einmal so machen, wie ich es getan habe. Bis auf eine Ausnahme: Ich würde mir früher bessere Berater suchen.“
(Aristoteles Onassis)

Auch ein Unternehmer wird früher oder später in den Ruhestand gehen. Vorher möchte er sein Lebenswerk, das Unternehmen, in guten Händen wissen. Ad-hoc Entscheidungen sind hier fehl am Platz. Die erfolgreiche Unternehmensnachfolge bedarf einer langfristigen Planung, um nicht unter Zeitdruck eine zweitklassige Lösung zu wählen.

Die Frage zur Unternehmensnachfolge kann durch den unerwarteten Tod akut werden. Welcher Notfallfahrplan tritt in Kraft, um das Unternehmen fortzuführen? Enthält das Testament alle notwendigen Angaben, die die Fortführung des Unternehmens sichern? Wurde ein Testamentsvollstrecker bestimmt? Hinterlegen Sie bei einer Person Ihres Vertrauens, beispielsweise ein Steuerberater, Zugangsdaten zu Firmenkonten, Vollmachten, Passwörter für Computer und andere Internetdienstleistungen, Zweitschlüssel, u.a.

Das Unternehmertestament schützt Ihr Lebenswerk und Ihre Familie, wenn Ihnen als Inhaber etwas zustößt und sie nicht mehr die Firmengeschicke lenken können. Es gibt keine generelle Vorlage für das Unternehmertestament, weil es aus einer Vielzahl von Dokumenten besteht und immer individuell ist. Fragen zum Unterhalt der Familie, zur Fortführung des Unternehmens, zum Gesellschaftsrecht, zur Erbfolge, zum Pflichtteil, zu Vollmachten müssen besprochen und beantwortet werden.

Warum einen externen Berater für die Unternehmensnachfolge einschalten?

Die Suche nach einem geeigneten Nachfolger kann erhebliche Zeit beanspruchen. Die Umsetzung der Unternehmensnachfolge ist eine äußerst komplexe Aufgabe und sehr facettenreich. Zudem ist der Prozess nicht immer konfliktfrei. Daher ist die Einschaltung eines externen Beraters für Unternehmensnachfolge ratsam. Er hält Ihnen den Rücken frei, koordiniert alle Phasen der Unternehmensnachfolge, steht Ihnen mit seinem Erfahrungsschatz in dieser sehr komplizierten Materie bei, unterstützt Sie bei der Suche und Auswahl eines geeigneten Nachfolgekandidaten, tritt als Vermittler zwischen Seniorchef, zukünftigen Juniorchef und der Belegschaft auf, stellt mit Ihnen einen Fahrplan für die Unternehmensnachfolge auf, prüft alle vorhandenen Verträge wie Testament, Gesellschafterverträge, Ehevertrag, Darlehensverträge und gibt Tipps für die Anpassung an die zukünftige Situation. Eine umfassende Unternehmensanalyse und Unternehmensbewertung schafft Transparenz hinsichtlich des Unternehmenspotentiales und hinsichtlich des tatsächlichen Unternehmenswertes und der realistischen Erwartungen zum möglichen Kaufpreises.

Die Steuerberatung Goertz + Klingen + Tilg ist eine alteingesessene Kanzlei in Wegberg, die selbst den Generationenwechsel meisterte. Die Steuerkanzlei hat im Laufe der Jahre eine Vielzahl an Unternehmen in und um Wegberg, Hückelhoven, Heinsberg, Erkelenz, Mönchengladbach zur Unternehmensnachfolge beraten und den schwierigen Prozess der Nachfolgeregelung erfolgreich begleitet. Nehmen Sie die Nachfolgeplanung nicht auf die leichte Schulter! Informieren Sie sich bei einem Steuerberater Ihres Vertrauens! Wir nehmen uns gern die Zeit für Sie.

Unternehmensnachfolger gesucht

Woher soll der Unternehmensnachfolger kommen? Welche fachlichen, unternehmerischen und persönliche Fähigkeiten werden erwartet?

Nach aktuellen Statistiken kommt es nicht so häufig vor, dass der Nachfolger aus der eigenen Familie kommt. Innerhalb der Familie kommt vorzugsweise die Unternehmensübergabe als Schenkung und im Wege der vorweggenommenen Erbfolge in Betracht. Ein großes Problem nach der Unternehmensübertragung ist das Loslassen durch den ehemaligen Firmenchef. Sie zeigten mit der Auswahl des Nachfolgers und mit der Firmenübergabe großes Vertrauen in den künftigen Juniorchef. Nun geben Sie ihm die Gelegenheit, sich zu beweisen, neue Ideen einzubringen und das Unternehmen weiterzuentwickeln. Pflegen Sie einen offenen Umgang miteinander.

Oft kommt der Nachfolger extern, was zum einen ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen oder ein absolut betriebsfremder Interessent sein kann. Planen Sie für die Suche und die sorgfältige Auswahl der Kandidaten genügend Zeit ein. Unter Umständen muss der künftige Unternehmensnachfolger noch zusätzliche Qualifikationen erwerben.

Unternehmensübergabe an den Nachfolger

In welcher Form soll das Unternehmen übergeben werden? Übernimmt ein Familienangehöriger das Unternehmen, dann ist Schenkung oder vorweggenommene Erbfolge aus steuerlichen Gründen oft die bevorzugte Form der Unternehmensübergabe.

In vielen Fällen war angedacht, dass das Unternehmen später die Altersversorgung sichert. Ein Pachtvertrag oder Kaufvertrag sind übliche Formen der Unternehmensübergabe. Dabei kann der Verkauf gegen Einmalzahlung, gegen Ratenzahlung, oder gegen eine lebenslange Rente erfolgen. Der Wunsch zur Absicherung der eigenen Altersversorgung muss mit den Interessen des Unternehmens – ausreichende Liquidität und Rentabilität – fair austariert werden, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

Denken Sie an mögliche Haftungsrisiken! Der Nachfolger möchte nicht für Geschäftsvereinbarungen haften, die vor seiner Zeit geschlossen wurden, während der Altinhaber nicht für zukünftige Unternehmensentscheidungen haften will. Eine entsprechende Regelung zur Begrenzung des Haftungsrisikos sollte Bestandteil der Unternehmensübergabe sein. Abhängig davon, woher der Unternehmensnachfolger kommt und in welcher Form die Unternehmensübergabe stattfindet, müssen unter Umständen weitere Verträge überarbeitet werden: Gesellschaftsverträge, Testament, Ehevertrag, …,

Leistungen zur Unternehmensnachfolge und Unternehmertestament

  • Unternehmensanalyse
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmertestament
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Beratung zur Unternehmensnachfolge
  • Hilfe bei der Nachfolgersuche
  • Finanzierungsberatung
  • Steuergestaltung der Unternehmensnachfolge
  • Familienstiftungen